Le Landeron
Langgezogener, befestigter Marktflecken, erbaut zwischen 1325 und 1344 von Rudolf IV. von Neuenburg. Hauptstrasse im Osten und Westen von Häusern gesäumt und an den Enden durch je ein Tor abgeschlossen.
Vor der Stadt gab es eine erste befestigte Stadt, Nugerol, am Hang über dem See, die der Graf von Neuenburg gegenüber dem nahe gelegenen Bistum Basel errichten ließ. Nugerol, das 1260 einen Sonderstatus zugunsten seiner Bewohner (Franchise) hatte, wurde bereits im 12. Jahrhundert während des bewaffneten Grenzkonflikts zwischen Graf und Bischof zerstört, während sich auf dem Land des Bischofs das Schloss Schlossberg (1283) und dann das Dorf La Neuveville (ab 1312) befanden.
Im Jahr 1325 begann der Graf mit dem Wiederaufbau der zerstörten Stadt an einem neuen Standort. Er wählte eine Moräneninsel, die Le Landeron heißt und aus der sumpfigen Ebene herausragt. Die neue Stadt liegt in kurzer Entfernung von der Thielle und dem See und profitierte von den damals so wichtigen Flussverbindungen. Seine Bürger, Nachfolger der Bürger von Nugerol, organisierten sich in einer autonomen Körperschaft. Im 15. Jahrhundert blühte die Stadt auf, das Bürgertum entwickelte sich, und 1449 schloss es ein ewiges Bündnis mit der Stadt Solothurn. Die Grafschaft Neuenburg gehörte damals zum Einflussgebiet des Staates Bern. Solothurn seinerseits hatte Ansichten über das heutige Entre-deux-Lacs und bemühte sich bei verschiedenen Gelegenheiten um den Erwerb der Schlösser Le Landeron und Thielle, die dieses Gebiet abdeckten. Der Kampf um Einfluss zwischen Bern und Solothurn war im 16. Jahrhundert heftig. Bern bemühte sich um die Einführung der Landeron-Reform, gegen die sich die Einwohner, unterstützt von der Stadt Solothurn, entschieden wehrten. Die Gemeinde Solothurn wurde mehrmals erneuert, aber der alte Traum, das Gebiet dieses Staates auf die französische Schweiz auszudehnen, ging 1707 zu Ende, als die Neuenburger ihr Fürstentum an den König von Preussen verkauften. Andererseits bleibt die solothurnische Präsenz in Le Landeron in Form eines bedeutenden Weingutes, das sich im Besitz der bürgerlichen Gemeinde befindet. Ländliche und handwerkliche Bevölkerung, die stark von der Autonomie ihrer Franchise geprägt ist. Aus Erfahrung vorsichtig gemacht, reagierten die alten Landeronnais energisch auf alles, was ihnen als Untergrabung ihres Partikularismus erschien, und ihre Geschichte ist durch ihre Rebellionsakten unterbrochen.
Das 19. Jahrhundert markiert den Beginn der Neuzeit mit der Niederlassungsfreiheit, dem Wandel der politischen Institutionen durch die Gründung der Neuenburger Republik (1848), der Entwicklung der Strassen- und Bahnverbindungen, den ersten Industrien (Uhrmachersteine), der Säuberung der grossen Sumpfgebiete nach der ersten Juragewässerkorrektion, der Entwicklung des Gemüseanbaus, der Landwirtschaft und des Weinbaus. Die Anwesenheit von malerischen architektonischen Zeugen der vergangenen Jahrhunderte, angefangen beim Dorf als Ganzes, dem Rathaus (15. Jahrhundert), den Brunnen, der Kapelle der Kämme (1682), um nur einige Denkmäler zu nennen, verleiht dem Landeron zusätzlich zu seinem natürlichen Standort einen ganz besonderen Charme.
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